THG Quote E-Roller abgeschafft? – Wir klären auf!

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THG Quote E-Roller abgeschafft? – Wir klären auf!

Ein Schritt zurück in der Förderung: Keine THG-Quote mehr für zulassungsfreie E-Roller

Bisher konnten Besitzer von zulassungsfreien Elektro-Zweirädern und E-Rollern noch auf die Unterstützung der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) zählen. Doch nun hat die Bundesregierung die Spielregeln geändert. Und während Elektro-Zweiräder der Klassen L3e-A2 und L3e-A3 nach wie vor förderfähig sind, bleiben andere Modelle außen vor. Aber was steckt hinter dieser Entscheidung? Und was bedeutet sie für die Verkehrswende?

Die THG-Quote: Ein wichtiger Hebel für die Verkehrswende

Bislang galt die THG-Quote als eines der Hauptinstrumente, um Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Die Quote richtete sich nicht nur an Elektroautos, sondern auch an kleinere, zulassungsfreie Elektrofahrzeuge wie E-Roller. Die Idee dahinter war einfach: Wer ein elektrisches Fahrzeug fährt, leistet einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und sollte dafür belohnt werden.

Aus für die Kleinen: Warum E-Roller nicht mehr gefördert werden

Die neue Regelung stellt klar, dass nur noch zulassungspflichtige Fahrzeuge die THG-Quote nutzen können. Zulassungsfreie E-Roller fallen somit durch das Raster. Ein Hauptargument der Regierung ist das Fehlen von spezifischen Schätzwerten zur Emissionseinsparung für diese Fahrzeugklasse. Bisher wurden sie pauschal wie Elektroautos behandelt, was als unangemessen angesehen wird. Allerdings gibt es bis jetzt auch keine Anstalten, spezifische Schätzwerte für zulassungsfreie E-Roller zu entwickeln.

Der Schnitt und seine Konsequenzen: “Keine Förderung für E-Roller”

Die Streichung der Förderung trifft eine Fahrzeugklasse, die gerade bei jüngeren Menschen und Stadtbewohnern immer beliebter wird. E-Roller sind praktisch, günstig im Unterhalt und ideal für den Stadtverkehr. Durch die Abschaffung der THG-Quote für diese Fahrzeuge wird ein wichtiges Kaufargument eliminiert.

Der schmale Grat der Förderung

Während Elektro-Zweiräder der Klassen L3e-A2 und L3e-A3 weiterhin gefördert werden, da sie zulassungspflichtig sind, stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit dieser Entscheidung. Warum werden nur bestimmte Klassen von Elektro-Zweirädern weiterhin gefördert? Es ist klar, dass an irgendeiner Stelle eine Grenze gezogen werden muss. Die bisherigen Erklärungen dieser Grenze bleiben jedoch unklar.

Fazit: Ein Dämpfer für die Elektromobilität durch kleine Fahrzeuge

Die Entscheidung, zulassungsfreie E-Roller nicht mehr im Rahmen der THG-Quote zu fördern, ist mehr als nur eine kleine Anpassung im Förderdschungel. Die Änderung kann als Depriorisierung von elektrischen Kleinstfahrzeugen auf dem Weg zur Verkehrswende gesehen werden. Es ist klar, dass E-Roller aufgrund der geringeren CO2 Einsparungen weniger THG-Prämie erhalten sollten, als klassische Elektroautos. Eine komplette Streichung der Förderung ist jedoch ein außerordentlich drastischer Schritt.

Stand: 07.09.2023

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