ADAC – Erfahrungen und Bewertung
Datenstand: 28-11-2025 • Quelle: THG-Quote-Vergleichen.de
Anbietersteckbrief
- Firma: ADAC Digitale Mitgliederleistungen GmbH
- Adresse: Hansastraße 19, 80686 München
- Zielgruppe: Privatfahrer*innen & Unternehmen
THG-Prämien 2025 (Deutschland)
DERZEIT KEIN ANGEBOT
Aufgrund von Marktverwerfungen und unsicheren politischen Entwicklungen hat der ADAC sein THG-Bonus-Angebot vorübergehend eingestellt. Der Anbieter beobachtet die Marktentwicklung und wird zu einem späteren Zeitpunkt über eine mögliche Wiederaufnahme entscheiden.
Was Kund*innen im 2025 berichten
- Antragsprozess: Wird mehrheitlich als unkompliziert, intuitiv und schnell empfunden. Besonders die Integration für ADAC-Mitglieder wird positiv hervorgehoben.
- Auszahlungsgeschwindigkeit: Häufigster Kritikpunkt. Während einige Kund*innen von zeitnahen Auszahlungen berichten, erleben viele erhebliche und unerwartete Verzögerungen, die über die ursprünglich kommunizierte Dauer hinausgehen.
- Kundenservice: Die Qualität des Supports wird als gemischt wahrgenommen. Freundlichkeit wird oft gelobt, jedoch werden Erreichbarkeit und Reaktionszeiten, insbesondere bei komplexeren Anfragen oder Verzögerungen, gelegentlich als unzureichend empfunden.
- Transparenz & Kommunikation: Die Kommunikation ist im Allgemeinen ausreichend, solange der Prozess reibungslos verläuft. Bei längeren Wartezeiten oder Problemen wünschen sich Kund*innen jedoch deutlich proaktivere und detailliertere Updates zum Bearbeitungsstatus.
Gebührenmodell
Der ADAC finanziert seinen Service durch die Vermarktung der THG-Quoten auf eigenes Risiko. Ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf der CO₂-Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen wird als Provision einbehalten. Für Kund*innen fallen keine direkten Kosten an.
Kundensupport
Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail Support: service-thg-bonus@adac.de
- Telefon: (089) 7676-5555
Adresse:
ADAC Digitale Mitgliederleistungen GmbH
Hansastraße 19
80686 München, Deutschland
FAQ – häufige Fragen zu ADAC
Bietet der ADAC aktuell eine THG-Prämie an?
Nein. Laut ADAC wird das Angebot aufgrund der aktuellen Marktlage und politischer Unsicherheiten derzeit nicht fortgeführt. Die Entwicklung wird beobachtet, um über eine spätere Wiederaufnahme zu entscheiden.
Wer war für den THG-Bonus antragsberechtigt?
Antragsberechtigt waren Halter*innen von reinen Elektrofahrzeugen (z.B. Pkw). Dies schloss auch finanzierte oder geleaste Fahrzeuge ein. Zudem konnten Halter*innen von elektrischen Leichtkrafträdern oder E-Motorrädern (mit Zulassungsbescheinigung Teil I) den Bonus beantragen.
Welche Fahrzeuge waren ausgeschlossen?
Plug-in-Hybride (PHEV) waren vom THG-Bonus-Programm des ADAC ausgeschlossen.
Welche Unterlagen wurden für den Antrag benötigt?
Für die Beantragung war die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des jeweiligen Elektrofahrzeugs erforderlich.