
Stadtwerke Crailsheim – Erfahrungen und Bewertung
Datenstand: 5.11.2025 • Quelle: THG-Quote-Vergleichen.de
Anbietersteckbrief
- Firma: Stadtwerke Crailsheim GmbH
- Anschrift: Friedrich-Bergius-Straße 10-14, D – 74564 Crailsheim
- Zielgruppe: Privatfahrer*innen & Unternehmen (ab 10 E-Fahrzeugen)
THG-Prämien 2025 (Deutschland)
| Tarif | Auszahlung | Zahlzeitpunkt | Risiko |
|---|---|---|---|
| GARANTIE | 88 € | nach UBA-Bescheid¹ | kein |
Was Kund*innen 2025 berichten
- Antragsprozess: Häufig als einfach und weitgehend digital beschrieben. Wenige berichten von initialen Unsicherheiten bei der Dokumenteneinreichung, die jedoch schnell geklärt wurden.
- Auszahlungsgeschwindigkeit: Mehrheitlich als pünktlich und zuverlässig empfunden. Die versprochenen Fristen werden in den meisten Fällen eingehalten, was positiv hervorgehoben wird.
- Kundenservice: Überwiegend als freundlich und kompetent beschrieben. Die Erreichbarkeit wird als gut bewertet, auch wenn es zu Hochphasen zu kurzen Wartezeiten kommen kann.
- Transparenz & Kommunikation: Als klar und ausreichend bewertet. Status-Updates zum Prozessverlauf werden geschätzt, könnten aber in manchen Phasen noch detaillierter sein.
Gebührenmodell
Die Stadtwerke Crailsheim finanzieren sich über den Verkauf der THG-Quoten. Die Dienstleistung ist für Halter*innen von E-Fahrzeugen komplett kostenfrei. Die Prämie wird nach erfolgreichem Erhalt der THG-Quoten-Bescheinigung vom Umweltbundesamt ausgezahlt.
Kundensupport
Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail Support: info@stw-crailsheim.de, ralf.huebsch@stw-crailsheim.de
- Telefon: 07951 305-0, 07951 305-143
- Notfall-Servicenummern: 0800 2269444 (kostenlos), 0171 3613149
- Fax: 07951 305 – 118
Adresse:
Stadtwerke Crailsheim GmbH
Friedrich-Bergius-Straße 10-14
74564 Crailsheim, Deutschland
FAQ – häufige Fragen zu Stadtwerke Crailsheim
Welche Fahrzeuge kann ich registrieren, um mir die Prämie für die THG-Quote zu sichern?
Es können ausschließlich reine Elektro-Fahrzeuge registriert werden, die mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben werden. Hybrid-Autos (auch Plug-In Hybride), herkömmliche Verbrenner-Autos, Erdgas- sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind nicht für die Registrierung zugelassen und erhalten kein THG-Quoten-Zertifikat vom Umweltbundesamt.
Wer darf sich registrieren?
Der THG-Quotenservice der Stadtwerke wird ausschließlich für Privatkunden, d.h. Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Deutschland, angeboten. Voraussetzung ist der Besitz eines reinen Elektrofahrzeugs. Auch Dienst- und Leasingfahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen registriert werden.
Was benötige ich, um mein E-Auto zu registrieren?
Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet mit Kamera und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Ihres E-Fahrzeugs. Die Registrierung funktioniert derzeit nur mit einem mobilen Endgerät, da ein Foto des Fahrzeugscheins erstellt werden muss. Halten Sie bitte zusätzlich Ihre Kontodaten bereit.
Wie lange dauert es, bis die Vergütung für meine THG-Quote ausbezahlt wird?
Nachdem Sie Ihren „THG-Quoten-Prämien“ Antrag gestellt haben, gehen die Unterlagen zur Prüfung und Zertifizierung Ihres Prämienanspruchs an das zuständige Umweltbundesamt. Die Bearbeitungszeit kann hier mehrere Wochen betragen. Nachdem die Behörde Ihren Antrag geprüft und bewilligt hat, erfolgt die Auszahlung durch die Stadtwerke Crailsheim innerhalb von 3-4 Wochen auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung.
Muss ich die THG-Quote jährlich neu beantragen?
Ja, Sie müssen Ihre THG-Quoten-Zertifizierung für jedes Jahr NEU vornehmen, aus Gründen des Datenschutz.
Was passiert, wenn der Vorbesitzer die THG-Quote für dieses Jahr bereits beantragt hat?
Leider kann in diesem Fall die THG-Quote für das laufende Jahr nicht erneut beantragt werden, da pro Kalenderjahr nur eine Registrierung und Auszahlung der Vergütung möglich ist. Im nächsten Jahr sind Sie jedoch der THG-Quoten-Berechtigte.
Muss ich eine Wallbox oder Ladesäule besitzen, um meine THG-Quote registrieren zu können?
Nein, das ist nicht erforderlich. Auch Daten zu dem verbrauchten Strom oder den gefahrenen Kilometern sind nicht erforderlich.
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