Elektrovorteil – Erfahrungen und Bewertung
Datenstand: 26-11-2025 • Quelle: THG-Quote-Vergleichen.de
Anbietersteckbrief
- Firma: Ecoturn GmbH (Marke „Elektrovorteil“)
- Adresse: Ludwig-Ganghofer-Straße 1, 82031 Grünwald
- Zielgruppe: Privatfahrer*innen, Unternehmen (Firmenwagen, Flotten) & Betreiber von Ladeinfrastruktur
THG-Prämien 2026 (Deutschland)
| Tarif | Auszahlung (E-PKW) | Zahlzeitpunkt | Risiko |
|---|---|---|---|
| FIXPRÄMIE | 140 € | ca. 4–9 Monate nach UBA-Zertifizierung¹ | kein |
| FLEXPRÄMIE | Marktabhängig (Anteil am Verkaufserlös) |
nach Vermarktung | Marktpreis schwankt |
| DIREKTZAHLUNG | z.B. 75 € | binnen 5 Tagen | kein |
Freunde-Bonus: 15 € je geworbener E-Auto-Halter*in.
Was Kund*innen im 2025 berichten
- Antragsprozess: Wird mehrheitlich als sehr einfach, schnell und intuitiv online gestaltet gelobt. Die digitale Einreichung der Unterlagen empfinden Kund*innen als unkompliziert.
- Auszahlungsgeschwindigkeit: Oft als zügig und im Rahmen der beworbenen Fristen. Es gibt jedoch auch Berichte über längere Warzeiten, insbesondere bei hohem Aufkommen oder wenn Nachfragen zu Dokumenten nötig sind.
- Kundenservice: Wird überwiegend als freundlich und bemüht beschrieben. Die Erreichbarkeit per E-Mail oder Chat ist gut, allerdings kann die Antwortzeit bei hohem Anfragevolumen variieren.
- Transparenz & Kommunikation: Bei einem reibungslosen Ablauf ist die Kommunikation klar und ausreichend. Bei Verzögerungen oder Unklarheiten wünschen sich einige Kund*innen proaktivere Updates und detailliertere Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand.
Gebührenmodell
Elektrovorteil finanziert seine Dienstleistung durch einen Anteil an den Vermarktungserlösen der THG-Quoten. Das Unternehmen bündelt die CO₂-Zertifikate seiner Kund*innen und verkauft sie an quotenpflichtige Unternehmen. Ein Teil des Erlöses wird als Provision einbehalten.
Für die E-Fahrzeughalter*innen fallen keine direkten Gebühren oder Vorkosten an. Die angebotenen Prämienbeträge werden bereits nach Abzug der Provision kalkuliert und ausgezahlt.
Vertragsbindung
Bei Elektrovorteil kann eine gewählte Vertragslaufzeit von einem Jahr laut AGB (§8 Abs. 1) die THG-Quote für das aktuelle sowie das darauffolgende Kalenderjahr umfassen. Dies stellt eine Bindung über mehr als ein Jahr dar.
Achtung: Eine mehrjährige Vertragsbindung kann für Nutzer nachteilig sein, wenn die THG-Prämien im Folgejahr bei anderen Anbietern höher ausfallen. Wir bieten in unserer THG App einen Kündigungs-Reminder an. Damit können Sie fristgerecht kündigen und im nächsten Jahr wieder den besten Anbieter wählen.
Kundensupport
Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail Support: info@elektrovorteil.de
- Telefon: +49 (0)89 693 14139
- Hilfecenter & FAQ: Zum Hilfecenter
- Kontaktformular: Auf der Website verfügbar
Adresse:
Ecoturn GmbH
Ludwig-Ganghofer-Straße 1
82031 Grünwald, Deutschland
FAQ – häufige Fragen zu Elektrovorteil
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Halter*innen eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (Pkw, Krafträder, Nutzfahrzeuge, Busse) mit deutscher Zulassung können die THG-Prämie beantragen. Dies gilt für Privatpersonen und Unternehmen (Kauf, Leasing, Firmenwagen). Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Registrierung wird lediglich ein Foto oder Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt. Weitere persönliche Dokumente sind nicht erforderlich.
Wann erhalte ich meine Prämienzahlung?
Die Auszahlungsdauer hängt von der gewählten Prämienoption ab. Bei der Direktzahlung erfolgt die Überweisung binnen weniger Tage. Bei den Fix- und Flexprämien erfolgt die Auszahlung nach der offiziellen Zertifizierung durch das Umweltbundesamt (UBA), was derzeit zwischen 4 und 9 Monaten dauern kann.
Muss ich die Prämie für mein privates E-Auto versteuern?
Nach aktueller, bundeseinheitlicher Verwaltungsauffassung sind die Einnahmen aus der THG-Quote für Privatpersonen in voller Höhe steuerfrei. Für im Betriebsvermögen gehaltene Fahrzeuge gelten die Erlöse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. (Angabe ohne Gewähr, bitte konsultieren Sie ggf. eine Steuerberatung).
Was passiert, wenn ich mein E-Auto im Laufe des Jahres verkaufe?
Die THG-Prämie wird einmal pro Kalenderjahr für jedes E-Fahrzeug gewährt. Anspruchsberechtigt ist die Person, die als Halter*in zum Zeitpunkt der Antragstellung eingetragen ist. Ein unterjähriger Verkauf hat keinen Einfluss auf die bereits beantragte Prämie für das laufende Jahr.
Kann ich die THG-Prämie rückwirkend beantragen?
Nein, eine rückwirkende Beantragung für vergangene Jahre ist gesetzlich nicht möglich. Der Antrag für das laufende Kalenderjahr muss innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist (üblicherweise bis Mitte November) eingereicht werden.
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