
THG Prämie für Wallbox
Mit der THG Quote für deine Wallbox kannst du als Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts bares Geld verdienen. Für jede Kilowattstunde Ladestrom, die an deinem Ladepunkt entnommen wird, erhältst du eine THG Prämie. In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zu den Voraussetzungen, der Höhe der Prämie und dem Anmeldeverfahren.
Wie funktioniert die THG Quote für Wallboxen?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) belohnt Betreiber von Ladeinfrastruktur für ihren Beitrag zum Ausbau der Elektromobilität. Anders als bei der THG Prämie für Elektroautos, bei der du einen Pauschalbetrag erhältst, wird die Prämie für Wallboxen anhand der tatsächlich geladenen Strommenge berechnet.
Das Prinzip ist einfach: Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Sie können diese Verpflichtung erfüllen, indem sie THG-Zertifikate von Ladepunktbetreibern kaufen. Als Betreiber einer öffentlichen Wallbox profitierst du von diesem System und generierst Zusatzeinnahmen.
Voraussetzungen für die THG Prämie deiner Wallbox
Nicht jede Wallbox ist für die THG Quote berechtigt. Damit du die Prämie für deinen Ladepunkt erhalten kannst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Öffentliche Zugänglichkeit des Ladepunkts
Die wichtigste Voraussetzung ist die öffentliche Zugänglichkeit deiner Wallbox. Laut Ladesäulenverordnung (LSV) muss der Ladepunkt von einem „unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis” nutzbar sein. Das bedeutet: Nicht nur Nachbarn, Freunde oder Familie dürfen laden, sondern prinzipiell jeder.
Wichtig: Ladepunkte in privaten Carports, Garagen oder Garageneinfahrten gelten laut Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht als öffentlich zugänglich. Private Wallboxen, die ausschließlich für den Eigengebrauch genutzt werden, sind daher von der THG Quote ausgeschlossen.
2. Erkennbarkeit als öffentlicher Ladepunkt
Deine Wallbox muss für Dritte als öffentlicher Ladepunkt erkennbar sein. Dies kann erreicht werden durch:
- Deutliche Kennzeichnung am Ladepunkt
- Sichtbare Markierungen in der Nähe des Standorts
- Veröffentlichung auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur
3. Technische Anforderungen
Deine Wallbox muss bestimmte technische Standards erfüllen:
- Standardisierte Datenschnittstelle für die Kommunikation
- Typ-2-Stecker für die Kompatibilität mit E-Fahrzeugen
- Punktuelles Aufladen muss möglich sein (spontanes Laden ohne Voranmeldung)
- Bei kostenpflichtigem Laden: Eichrechtskonforme Abrechnung
4. Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Dein Ladepunkt muss im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen sein. Bei der Registrierung erhältst du:
- Eine Betreibernummer als eindeutige Identifikation
- Eine EVSE-ID für jeden Ladepunkt
Die Registrierung kann eigenständig über das Meldeportal der Bundesnetzagentur erfolgen oder über einen THG-Anbieter, der diesen Service anbietet.
Wie hoch ist die THG Prämie für Wallboxen?
Die Höhe der THG Prämie hängt von mehreren Faktoren ab:
Berechnungsgrundlage: Das Umweltbundesamt zertifiziert für jede Megawattstunde (MWh) entnommenen Ladestrom eine bestimmte Menge an CO₂-Einsparungen. Diese werden im Quotenhandel verkauft.
Aktuelle Vergütung: Je nach Anbieter liegen die Prämien zwischen 3 und 4 Cent pro Kilowattstunde Ladestrom.
Rechenbeispiel: Bei einer jährlichen Ladeleistung von 2.000 kWh ergibt sich eine Prämie von etwa 60 bis 80 Euro. Bei höherer Auslastung – etwa an einem gut frequentierten Standort – können die Erträge entsprechend höher ausfallen.
Bonus für erneuerbare Energien
Seit Januar 2024 gibt es einen erhöhten Anrechnungsfaktor für Ladestrom aus erneuerbaren Energien. Wird deine Wallbox nachweislich mit selbst erzeugtem Strom aus einer Photovoltaikanlage oder Windkraft betrieben, kann ein Faktor von bis zu 2,6 angesetzt werden.
Voraussetzung: Die zeitgleiche Produktion und Entnahme muss durch einen speziellen RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung) nachgewiesen werden. Der Bezug von handelsüblichem Ökostrom eines Energieversorgers reicht nicht aus.
So beantragst du die THG Quote für deine Wallbox
Der Prozess zur Beantragung der THG Prämie für Ladepunkte umfasst folgende Schritte:
Schritt 1 – Registrierung bei der Bundesnetzagentur: Melde deinen Ladepunkt im Ladesäulenregister an und erhalte deine Betreibernummer sowie die EVSE-ID.
Schritt 2 – Anmeldung bei einem THG-Anbieter: Registriere dich bei einem THG-Quotenvermittler und übermittle die erforderlichen Daten zu deinem Ladepunkt.
Schritt 3 – Meldung der Lademengen: Teile regelmäßig die geladene Strommenge mit – quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Auch rückwirkende Meldungen für das laufende Jahr sind möglich.
Schritt 4 – Zertifizierung und Vermarktung: Der Anbieter reicht deinen Antrag beim Umweltbundesamt ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Monate.
Schritt 5 – Auszahlung: Nach Erhalt der Zertifizierung wird deine THG Quote vermarktet und die Prämie an dich ausgezahlt.
Für wen lohnt sich die THG Quote für Wallboxen?
Die THG Prämie für Ladepunkte ist besonders interessant für:
- Unternehmen mit Kundenparkplätzen (z.B. Supermärkte, Hotels, Restaurants)
- Parkhausbetreiber mit öffentlicher Ladeinfrastruktur
- Gewerbetreibende mit Ladeangebot für Mitarbeiter und Besucher
- Wohnungsbaugesellschaften mit gemeinschaftlichen Ladepunkten
Für reine Privatnutzer mit einer Wallbox in der eigenen Garage ist der bürokratische Aufwand in der Regel unverhältnismäßig hoch. In diesem Fall empfiehlt es sich, die THG Prämie für das eigene Elektrofahrzeug zu beantragen – dies ist deutlich unkomplizierter und erfordert keine öffentliche Zugänglichkeit.
Wichtige Hinweise zur THG Quote für Wallboxen
Laufzeit: Die THG Quote für Ladepunkte ist bis mindestens 2030 gesetzlich verankert.
Exklusivität: Seit Juli 2023 darf pro Ladepunkt nur noch ein Anbieter die THG Prämie beantragen. Ein Wechsel des Anbieters ist dennoch möglich.
Datenveröffentlichung: Mit der Registrierung als öffentlicher Ladepunkt werden deine Standortdaten auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Steuerliche Aspekte: Bei regelmäßigen Einnahmen durch den Verkauf von Ladestrom solltest du dich bezüglich einer möglichen Gewerbeanmeldung und steuerlichen Pflichten beraten lassen.
Fazit: THG Quote für Wallboxen als attraktive Zusatzeinnahme
Die THG Quote für öffentliche Ladepunkte bietet eine interessante Möglichkeit, mit deiner Wallbox Zusatzeinnahmen zu generieren und gleichzeitig zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beizutragen. Entscheidend ist, dass dein Ladepunkt die strengen Anforderungen der Bundesnetzagentur an die öffentliche Zugänglichkeit erfüllt.
Für Unternehmen und gewerbliche Betreiber ist die THG Prämie für Ladestrom eine lohnende Option, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Ladeinfrastruktur zu verbessern. Privatpersonen sollten sorgfältig abwägen, ob der administrative Aufwand im Verhältnis zum erwarteten Ertrag steht.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025