ADAC – Erfahrungen und Bewertung
Datenstand: 26-11-2025 • Quelle: THG-Quote-Vergleichen.de
Anbietersteckbrief
- Firma: ADAC Digitale Mitgliederleistungen GmbH
- Adresse: Hansastraße 19, 80686 München
- Zielgruppe: Privatfahrer*innen & Unternehmen
THG-Prämien 2025 (Deutschland)
Wichtiger Hinweis: Der ADAC bietet derzeit kein THG-Angebot an. Die Seite wird aktualisiert, sobald neue Informationen verfügbar sind.
| Tarif | Auszahlung | Zahlzeitpunkt | Risiko |
|---|---|---|---|
| GARANTIE | 2 € | nach UBA-Bescheid¹ | kein |
Was Kund*innen im 2025 berichten
- Antragsprozess: Wird überwiegend als einfach, intuitiv und klar strukturiert beschrieben. Die Online-Einreichung der Dokumente funktioniert reibungslos, einige Nutzer wünschen sich jedoch eine schnellere Eingangsbestätigung.
- Auszahlungsgeschwindigkeit: Die Auszahlung dauert oft länger als bei einigen Mitbewerbern, mit variierenden Wartezeiten von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Kunden heben hervor, dass Geduld gefragt ist, die Prämie jedoch zuverlässig gezahlt wird.
- Kundenservice: Die Freundlichkeit des Services wird gelobt, die Erreichbarkeit ist jedoch zu Stoßzeiten eingeschränkt oder erfordert längere Wartezeiten. Anfragen werden kompetent beantwortet, es kann aber zu Verzögerungen in der Reaktionszeit kommen.
- Transparenz & Kommunikation: Es besteht Verbesserungspotenzial bei der proaktiven Kommunikation während des Wartens auf die Auszahlung. Kunden berichten, dass Status-Updates oft manuell angefragt werden müssen und der Prozessverlauf nicht immer transparent ist.
Gebührenmodell
Der ADAC finanziert seinen Service durch die Vermarktung der THG-Quoten. Ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf der CO₂-Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen wird als Provision einbehalten. Für Kund*innen fallen keine direkten Kosten an.
Kundensupport
Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail Support: service-thg-bonus@adac.de
- Telefon: (089) 7676-5555
Adresse:
ADAC Digitale Mitgliederleistungen GmbH
Hansastraße 19
80686 München, Deutschland
FAQ – häufige Fragen zu ADAC
Gibt es aktuell ein Angebot für die THG-Quote?
Nein, aufgrund der aktuellen Marktsituation und politischer Unsicherheiten unterbreitet der ADAC derzeit kein THG-Angebot. Die Marktentwicklung wird jedoch weiter beobachtet.
Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Halter*innen von reinen Elektrofahrzeugen (z.B. PKW, Leichtkrafträder, E-Motorräder mit über 45 km/h). Auch bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen ist ein Antrag möglich. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt.
Muss ich der eingetragene Fahrzeughalter sein?
Ja, Sie müssen als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sein oder eine nachweisliche Berechtigung des Halters zur Geltendmachung der THG-Quote besitzen.
Was ist mit den Anträgen aus dem Jahr 2024?
Laut ADAC sind alle THG-Quotenanträge für das Jahr 2024 vollständig geprüft und, nach positiver Bestätigung durch das Umweltbundesamt, bereits ausgezahlt worden.
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