Check24 – Erfahrungen und Bewertung
Datenstand: 26-11-2025 • Quelle: THG-Quote-Vergleichen.de
Anbietersteckbrief
- Firma: CHECK24 Vergleichsportal Umweltbonus GmbH
- Adresse: Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München
- Zielgruppe: Privatfahrer*innen & Unternehmen (E-Auto, E-Motorrad, E-Nutzfahrzeuge)
THG-Prämien 2026 (Deutschland)
| Tarif / Fahrzeugklasse | Auszahlung | Zahlzeitpunkt | Risiko |
|---|---|---|---|
| Fixprämie (E-Auto/E-Motorrad) | 220 € | nach UBA-Bescheid¹ (ca. 3-6 Monate) | kein |
| Flexprämie (Folgejahre) | 90 % des Marktwerts | nach UBA-Bescheid¹ | Marktpreis schwankt |
| E-Transporter (N1) | 329 € | nach UBA-Bescheid¹ | kein |
| E-LKW (N2/N3) | bis 3.673 € | nach UBA-Bescheid¹ | kein |
| E-Bus (M3) | 7.919 € | nach UBA-Bescheid¹ | kein |
Was Kund*innen im 2025 berichten
- Antragsprozess: Der Online-Antrag wird überwiegend als einfach, schnell und intuitiv beschrieben. Gelegentlich werden technische Schwierigkeiten beim Dokumentenupload oder die Notwendigkeit einer zusätzlichen Identitätsprüfung als kleine Hürden genannt.
- Auszahlungsgeschwindigkeit: Die Auszahlung der Prämie erfolgt zuverlässig, sobald die Bearbeitung durch das Umweltbundesamt abgeschlossen ist. Die gesamte Prozessdauer wird oft als länger empfunden als ursprünglich erwartet, was primär auf behördliche Bearbeitungszeiten zurückgeführt wird, auf die Check24 wenig Einfluss hat.
- Kundenservice: Der Support wird mehrheitlich als freundlich und hilfsbereit wahrgenommen, mit guter Erreichbarkeit über verschiedene Kanäle. Bei komplexeren Anfragen können die Antworten manchmal standardisiert sein, und in Spitzenzeiten sind längere Wartezeiten möglich.
- Transparenz & Kommunikation: Die Kommunikation während des Prozesses wird durch E-Mail-Updates und Statusanzeigen im Kundenkonto als ausreichend transparent empfunden. Kritisiert wird gelegentlich eine mangelnde proaktive Information bei unerwarteten Verzögerungen oder Änderungen im Ablauf.
Gebührenmodell
Check24 finanziert seinen THG-Service durch eine Provision, die bei der Vermarktung der gebündelten CO₂-Zertifikate einbehalten wird. Für den E-Fahrzeug-Halter*in fallen keine direkten Kosten an. Die angebotene Prämie ist der Betrag, der nach Abzug der Servicegebühr ausgezahlt wird.
Kundensupport
Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail Support: thg-quote@check24.de
Adresse:
CHECK24 Vergleichsportal Umweltbonus GmbH
Erika-Mann-Str. 62-66
80636 München, Deutschland
FAQ – häufige Fragen zu Check24
Wieso gibt es die THG-Prämie?
Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, um Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Fahrer*innen von E-Fahrzeugen können ihre CO₂-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen, wodurch sie die THG-Prämie erhalten.
Wer kann die THG-Prämie beantragen?
Anspruchsberechtigt sind Halter*innen von rein batterieelektrischen, zulassungspflichtigen Fahrzeugen (z.B. Klasse M1 für PKW). Dies wird über die Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld P.3 “Elektro” oder Feld 10 “0004”) nachgewiesen. Hybridfahrzeuge und Kleinkrafträder (z.B. L1e) sind ausgeschlossen.
Wie beantrage ich die Prämie bei Check24?
Der Antrag dauert nur wenige Minuten. Sie müssen Ihre Kontaktdaten angeben und ein Foto der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) hochladen. Check24 übernimmt die weitere Abwicklung mit dem Umweltbundesamt.
Wann erhalte ich die Prämie?
Die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt (UBA) beträgt aktuell ca. 3 bis 6 Monate. Check24 hat auf diese behördliche Dauer keinen Einfluss. Nach erfolgreicher Zertifizierung durch das UBA überweist Check24 die Prämie auf Ihr Konto.
Kann ich die THG-Quote nicht selbst verkaufen?
Theoretisch ja, aber die Vermarktung an quotenpflichtige Unternehmen ist für Privatpersonen kaum möglich, da diese nur große Mengen an Zertifikaten gebündelt ankaufen. Dienstleister wie Check24 übernehmen diese Bündelung und Vermarktung.
Kann ich die Prämie für mehrere Fahrzeuge oder als Leasingnehmer beantragen?
Ja, Sie können die THG-Prämie für jedes auf Sie zugelassene E-Fahrzeug beantragen. Dies gilt auch für Dienst- und Leasingfahrzeuge, solange Sie als Halter*in im Fahrzeugschein eingetragen sind.
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