EnBW – Erfahrungen und Bewertung
Datenstand: 10.11.2025 • Quelle: THG-Quote-Vergleichen.de
Anbietersteckbrief
- Firma: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
- Anschrift: Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe
- Zielgruppe: Halter*innen von reinen E-Autos (Fahrzeugklassen M1 und N1), sowohl Privat- als auch Gewerbekund*innen.
THG-Prämien 2025 (Deutschland)
| Tarif | Auszahlung | Zahlzeitpunkt | Risiko |
|---|---|---|---|
| Fix-Prämie | 95 € | ca. 12–14 Wochen nach Antrag | kein |
Was Kund*innen im 2025 berichten
- Antragsprozess: Wird überwiegend als einfach und schnell online beschrieben, meist intuitiv und selbsterklärend. Einige Nutzer berichten von Detailgenauigkeit, die zu Beginn erforderlich ist.
- Auszahlungsgeschwindigkeit: Gemischte Erfahrungen: Viele loben eine prompte Auszahlung innerhalb weniger Wochen. Andere berichten jedoch von Verzögerungen, die über die kommunizierten Zeiträume hinausgehen können.
- Kundenservice: Die Erreichbarkeit, insbesondere per E-Mail, wird mehrheitlich positiv bewertet. Freundlichkeit und grundlegende Hilfsbereitschaft sind gegeben, jedoch kann die Bearbeitung spezifischer Anfragen bei hohem Aufkommen länger dauern.
- Transparenz & Kommunikation: Die grundsätzliche Kommunikation (Bestätigungen, Statusänderungen) ist vorhanden. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen wünschen sich Kund*innen jedoch oft proaktivere und detailliertere Status-Updates.
Gebührenmodell
Die EnBW agiert als Zwischenhändlerin, die die THG-Quoten vieler E-Auto-Halter*innen bündelt und an quotenpflichtige Mineralölunternehmen verkauft. Die Finanzierung des Dienstes erfolgt durch die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Verkaufspreis der CO₂-Zertifikate und der an die Kund*innen ausgezahlten Festprämie.
Für die Antragssteller*innen fallen keine direkten Gebühren oder Kosten an.
Kundensupport
Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail (spezifisch für THG-Quote): kontakt.thg@enbw.com
- E-Mail (allgemein): kontakt@enbw.com
- Telefon (Kundenservice): +49 721 72586-001
- Kontaktformular: Zum Kontaktformular
Adresse:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe, Deutschland
FAQ – häufige Fragen zu EnBW
Muss ich EnBW-Kund*in sein, um die THG-Prämie zu beantragen?
Nein, das Angebot ist für alle Halter*innen von E-Fahrzeugen verfügbar, unabhängig davon, ob Sie bereits Kund*in bei der EnBW sind oder nicht.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Sie benötigen Ihren vollständigen Namen, eine E-Mail-Adresse für das myEnergyKey-Konto, ein Foto oder einen Scan des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Ihre Kontodaten für die Überweisung der Prämie.
Für welche Fahrzeuge kann die THG-Quote beantragt werden?
Das Angebot gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Hybridfahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie E-Roller oder E-Motorräder sind nicht anspruchsberechtigt.
Wie lange dauert es, bis die Prämie ausgezahlt wird?
In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Wochen. Aufgrund der Bearbeitungszeiten beim Umweltbundesamt (UBA), auf die EnBW keinen Einfluss hat, kann es in Einzelfällen jedoch auch länger dauern.
Ist die THG-Prämie für Privatpersonen steuerpflichtig?
Nein, für private Halter*innen von Elektrofahrzeugen ist die Einnahme aus der THG-Quote in der Regel steuerfrei. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge oder Firmenwagen gelten abweichende Regelungen.
Kann ich die Prämie für ein Leasing-Fahrzeug erhalten?
Ja, sofern Sie als Halter*in in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) eingetragen sind. Ist die Leasinggesellschaft als Halterin eingetragen, kann diese die Prämie beantragen.
Muss die THG-Quote jedes Jahr neu beantragt werden?
Ja, die Prämie gilt für ein Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden. Die EnBW informiert Bestandskund*innen über die Möglichkeit der erneuten Beantragung für das Folgejahr.
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